Torsten Groß

Ausländerpolitik der Grünen birgt Sprengstoff: Die radikale Abschaffung Deutschlands – Teil 1

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Fulminante Erfolge bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, neue Höhenflüge bei der »Sonntagsfrage« zur Bundestagswahl: Die Grünen können derzeit vor Kraft kaum laufen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, dann wird die Partei der Ökosozialisten nach der Wahl im September mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Bundesregierung beteiligt sein, möglicherweise sogar den Kanzler stellen. In einigen Umfragen kommt der linke Block aus Grünen, SPD und SED-Nachfolgern schon jetzt auf mehr Stimmen als die bürgerlichen Parteien. Deutschland droht im Herbst ein politisches Erdbeben, dessen seismische Wellen tiefgreifende Folgen für die Zukunft unserer Gesellschaft nach sich ziehen würden.

Am 19. März haben die Grünen den Entwurf ihres Bundestagswahlprogramms unter dem vielsagenden Titel »Deutschland. Alles ist drin.« vorgelegt. Was das so alles drin steht, dürfte den meisten Bürgern allerdings bestenfalls in Auszügen bekannt sein. Denn die Wähler lesen Parteiprogramme bekanntlich nur ungern. Und die Mainstream-Medien geben die Inhalte des grünen Forderungskataloges nur selektiv wieder, oftmals in dem Bestreben, der Partei einen bürgerlich-moderaten Anstrich zu verpassen. Im Vordergrund der Berichterstattung stehen »Wohlfühlthemen« wie der Umwelt- und Klimaschutz oder die soziale Gerechtigkeit etwa durch die Abschaffung von Hartz IV zugunsten einer Garantiesicherung.

Kaum thematisiert werden dagegen die ausländerpolitischen Pläne der Grünen.

Spätestens hier zeigt sich, dass die Ökopartei alles andere als bürgerlich ist, sondern radikale, linke Positionen vertritt, die letztlich darauf abzielen, das Antlitz Deutschlands durch Masseneinwanderung tiefgreifend zu verändern und damit als Kulturnation abzuschaffen. Zu diesem Ergebnis kommt man unweigerlich, wenn man die Forderungen der Partei zu Migration und Integration nüchtern analysiert. Das setzt allerdings einiges an Hintergrundwissen voraus, denn die Autoren des Programmentwurfs bringen ihre Absichten teilweise verklausuliert und versteckt hinter schönfärberischen Floskeln zum Ausdruck. Schließlich will man bürgerliche Wähler nicht verschrecken, deren Stimmen man dringend für einen Erfolg bei der Bundestagswahl und eine linke Mehrheit im Bund benötigt.

Unter der Überschrift »Wir gestalten die vielfältige Einwanderungsgesellschaft« machen die Grünen deutlich, dass sie von echter Integration, also der Anpassung von Immigranten an die in Deutschland geltenden Regeln und Gepflogenheiten, wenig halten. Integration wird mit »Teilhabe« übersetzt und sei ein »wechselseitiger Prozess«, der »sowohl Anforderungen an die, die zu uns kommen, als auch an alle, die schon länger hier leben« stelle. Letztlich wird es die einheimische Bevölkerung sein, die sich unter der Ägide einer links-grünen Bundesregierung noch stärker den Wünschen und kulturellen Eigenarten der Zuwanderer anzupassen hat als das schon heute der Fall ist.

Dazu passt es, dass die Grünen die Einbürgerung von Ausländern weiter erleichtern wollen. Bereits »nach fünf Jahren des Aufenthalts in Deutschland sollen alle einen Antrag auf Einbürgerung stellen können«, heißt es im Programmentwurf (Hervorhebung durch den Autor). Diesen Satz muss man genau lesen, denn er enthält erheblichen Sprengstoff, der aber nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Nach geltendem Recht kann sich ein Ausländer bei uns regelmäßig nach acht Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen. Die Grünen dagegen wollen, dass ein Einbürgerungsantrag bereits nach fünf Jahren gestellt werden kann, und zwar unabhängig davon, ob sich der Antragsteller »rechtmäßig« in Deutschland aufhält oder nicht. Somit könnten auch geduldete Ausländer, also Personen, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber aus welchen Gründen auch immer wiederholt ausgesetzt worden ist (sog. Kettenduldung) nach fünf Jahren den deutschen Pass erhalten. Das ist heute nicht der Fall. Denn der Duldungsstatus begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, sondern ist eine Art Gnadenakt des Staates. Und selbst ausländische Staatsbürger, die »vollziehbar ausreisepflichtig« sind, wie es im Amtsdeutsch heißt, die also nicht einmal einen Duldungsgrund geltend machen können, würden in den Genuss der erleichterten Einbürgerung kommen. Voraussetzung ist lediglich, dass sie fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, eine Zeitspanne, die jeder einigermaßen geschickt agierende Asylbewerber auch nach Ablehnung seines Antrags durch das BAMF notfalls mit Unterstützung eines gewieften Fachanwalts locker absolvieren kann. Kurzum: Illegal in Deutschland befindliche Ausländer, von denen es derzeit etwa 270 000 gibt, sollen nicht etwa abgeschoben, sondern in legale Zuwanderer umgemünzt werden!

Großzügig wollen die Grünen bei der Vergabe des deutschen Passes auch mit Ausländern verfahren, die in Deutschland geboren sind. Die sollen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, »wenn ein Elternteil rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland« hat. Nach heutigem Recht ist das erst möglich, wenn ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig in der Bundesrepublik gelebt hat. Das sog. Geburtsortprinzip (ius solis), das im Jahre 2000 unter der rot-grünen Bundesregierung von Kanzler Schröder eingeführt worden ist, würde so auf weitere Personengruppen wie etwa anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge ausgeweitet, die erst seit kurzem im Land sind. Deren Kinder würden automatisch Deutsche, was letztlich einem Abschiebeschutz auch für die Eltern zumindest bis zur Volljährigkeit ihrer Sprösslinge gleichkäme. Und sogar die Kinder eigentlich ausreisepflichtiger Ausländer könnten so zu einem deutschen Pass und damit einem lebenslangen Bleibrecht kommen. Denn wenn es nach 18 Monaten Duldung nicht gelungen ist, einen Migranten zum Verlassen des Landes zu motivieren oder abzuschieben, hat der nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz schon heute unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, die einen »rechtmäßigen Aufenthalt« begründen kann.

Im Übrigen muss man sich fragen, ob unter dem Zahlwort »alle« auch Ausländer zu subsumieren sind, die heute von einer Einbürgerung ausgeschlossen sind, weil es ihnen z.B. an ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen fehlt, sie den Lebensunterhalt für sich oder ihre Angehörigen nicht bestreiten können, sie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verweigern oder  gar wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden sind?! – Zuzutrauen wäre es den Grünen allemal!

Endgültig geschliffen werden soll auch die sog. Optionspflicht für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland zur Welt gekommen sind und neben der per Geburt verliehenen deutschen die ausländische Staatsbürgerschaft ihrer Eltern besitzen. Ursprünglich mussten sich diese Personen mit dem Erreichen der Volljährigkeit für einen der beiden Pässe entscheiden. Doch schon seit Dezember 2014 gilt diese Regelung nur noch für Ausländer, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind. Die Grünen wollen den von ihnen so bezeichneten »Optionszwang« im Falle eines Wahlsiegs ganz abschaffen und Mehrstaatigkeit (generell) anerkennen. Dass so problematische Loyalitätskonflikte entstehen können, nehmen die Ökosozialisten (billigend) in Kauf. Echte Integration, die klassisch als eine aktive Hinwendung des Einwanderers zu Deutschland mit der langfristigen Perspektiven seiner Assimilation verstanden wird, wäre jedenfalls nicht mehr erforderlich und ist seitens der Grünen auch nicht gewünscht. Dank Zweitpass können sich die Neubürger jederzeit aus der Bundesrepublik verabschieden, sollten ihnen die Verhältnisse hier nicht mehr zusagen, und in das Herkunftsland ihrer Eltern zurückkehren. Ein Kotau der Grünen vor Immigranten vorzugsweise aus dem islamisch-orientalischen Raum, von denen sich zahlreiche Personen eben nicht auf die Mehrheitsgesellschaft einlassen, sondern lieber die eigene Kultur in abgeschotteten Parallelgesellschaften pflegen wollen und die Deutschland nur deshalb als Wohnsitz gewählt haben, weil sie hier bessere materielle Bedingungen vorfinden als in ihrer tatsächlichen Heimat!

In ihrem Einbürgerungswahn gehen die Grünen aber noch weiter: »Hindernisse bei der Identitätsklärung, die nicht in der Hand der Einzubürgernden liegen, dürfen ihnen nicht angelastet werden«, heißt es im Programmentwurf. Ein Ausländer soll also auch dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten dürfen, wenn seine Identität nicht eindeutig geklärt werden kann – sofern nicht nachweisbar ist, dass der Betroffene dieses Manko selbst verschuldet hat, was im Einzelfall durchaus Probleme bereitet. Die von den Grünen angestrebte Neuregelung würde ausländischen Kriminellen, Extremisten und Terroristen die Möglichkeit eröffnen, sich mit dem deutschen Pass eine neue, amtlich bestätigte Identität zu verschaffen, und das schon nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland. Ein unkalkulierbares Risiko für die innere Sicherheit in Deutschland und EU-Europa!

Im nächsten Beitrag dieser Reihe beschäftigen wir uns mit den programmatischen Vorstellungen der Grünen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. Auch die haben es in sich!

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Montag, 29.03.2021