Michael Grandt

Das Correctiv-Kartenhaus bricht zusammen!

Es ist unglaublich wie unsere QUALITÄTS-Medien und Politiker auf den Correctiv-Bericht des angeblichen »Remigrationstreffens« hereingefallen sind. Ein neues Gerichtsurteil hält ihnen den Spiegel vors Gesicht.

Der angebliche »Masterplan zur Vertreibung«

Ende 2023 kam es zu einem Ereignis, das Correctiv blitzartig in nationale und internationale Schlagzeilen brachte. Die Rede ist vom »Potsdamer Deportationstreffen«.

Wikipedia schreibt zum »Treffen der Rechtsextremisten in Potsdam 2023« (Rechtsschreibfehler von mir korrigiert, Hervorhebungen durch mich):

»Das Treffen von Rechtsextremisten in Potsdam war eine Zusammenkunft in der Villa Adlon am Lehnitzsee in Potsdam, das am 25. November 2023 stattfand und Mitte Januar 2024 durch einen Bericht des Medienunternehmens Correctiv publik wurde. Auf der Veranstaltung stellte der Rechtsextremist Martin Sellner als ‚Masterplan zur Remigration‘ bezeichnete Überlegungen vor. Sellners Nutzung des Wortes ‚Remigration‘ wurde vielfach als verharmlosende Umschreibung einer Ausweisung, Abschiebung, Vertreibung und/oder Deportation sowohl von Asylbewerbern und Ausländern mit Bleiberecht als auch von ‚nicht assimilierten‘ deutschen Staatsbürgern verstanden.

Anwesend waren Mitglieder von AfD, CDU, ÖVP, des Vereins Werteunion, der Identitären Bewegung und weitere Personen, die über die Umsetzung diskutierten. Für die mediale Falschberichterstattung, auf dem Treffen sei auch über die Ausbürgerung und Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden, war laut Landgericht Berlin II Correctiv mitverantwortlich«.

Das was sich im November 2023 angeblich in der Villa Adlon abgespielt haben soll, wurde im Januar 2024 durch das »Rechercheportal« Correctiv bundesweit und international bekannt. Damals behaupteten deren »seriöse« Journalisten, dass beim Potsdamer Treffen über die Ausweisung von Menschen über ein »Masterplan für Vertreibung« beraten worden sei. Correctiv interpretierte dies medienwirksam so, dass es bei den Gesprächen in Potsdam auch um Deutsche mit Migrationshintergrund gegangen sei. Der eingeladene österreichische Rechte, Martin Sellner wolle die Ansiedlung von Ausländern »rückabwickeln«, hieß es – und dabei sei es ihm auch um »nicht assimilierte Staatsbürger« gegangen.

Eine zweite Wannseekonferenz?

Dies suggerierte für manche das Narrativ einer »zweiten Wannseekonferenz«, mehr noch: Die AfD (obwohl auch CDU-Mitglieder anwesend waren) habe einen »Geheimplan gegen Deutschland« entwickelt und plane nach der »Machtergreifung« die »millionenfache Deportation von Menschen allein aus rassistischen Gründen«.

Die Folgen dieses Berichtes, den die meisten Medien unüberprüft übernahmen, der wie schon erwähnt pressewirksam aufgeblasen wurde: Wochenlange Schlagzeilen, empörte politische Reaktionen und Hunderttausende Demonstranten – natürlich – gegen rechts. Auch die Diskussion um ein AfD-Parteiverbot schwappte neu auf, denn in Potsdam waren auch mehrere AfD-Politiker anwesend gewesen. Selbst die New York Times berichtete!

Correctiv kassiert offenbar Millionen für die Berichterstattung

Für Correctiv spielten angeblich auch finanzielle Aspekte eine Rolle bei ihrer theatralisch-»seriösen« Berichterstattung, anders kann ich Correctiv-Autor Bensmanns Ausführungen nicht auffassen.

Denn laut Bensmann konnte Correctiv nach der Veröffentlichung neue Spendeneinnahmen und Unterstützer gewinnen. Correctiv sei durch die Veröffentlichung wesentlich bekannter geworden.

Das Internetportal Nius schrieb dazu:

»Lügen scheint sich zu lohnen. Nach der spektakulären Geheimplan-Geschichte über ein Treffen von CDU- und AfD-Politikern sowie rechten Aktivisten in Potsdam im November 2023 konnte das Medienunternehmen Correctiv seine Spendeneinnahmen durch Privatpersonen mehr als verdreifachen. Erhielt Correctiv im Jahr 2023 lediglich ca. 1,8 Millionen Euro von sogenannten privaten ‚Unterstützerinnen und Unterstützern‘, waren es 2024 laut dem hauseigenen Transparenzbericht satte sechs Millionen Euro«.

Gericht verbietet Lügen-Verbreitung

Jetzt hat das Landgericht Berlin II Correctiv verboten, folgendes weiterzuverbreiten:

1. »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger«.

→ Diese zentrale Formulierung durfte nicht mehr verbreitet werden.

2. Darstellung einer »Ausbürgerungsidee« gegenüber deutschen Staatsbürgern

→ Auch diese Zuspitzung wurde untersagt.

3. Eine konkrete Aussage eines Belastungszeugen (Erik Ahrens)

→ Eine Passage aus dessen Darstellung wurde ebenfalls als unzulässig eingestuft.

Ein Gericht muss also das richtigstellen, was unsere angeblichen »Qualitätsmedien« nicht auf die Reihe gebracht haben. Das ist ein weiterer Skandal, das die GEZ-Medien wiederum diskreditiert.

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Donnerstag, 19.03.2026