Torsten Groß

Flüchtlingspolitik muss trotz Push-Back-Urteil des EGMR dringend reformiert werden!

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Ein in der letzten Woche ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) versetzt linke Gutmenschen in helle Aufregung: Die Große Kammer des in Straßburg ansässigen Gerichtshofs hat nämlich – abweichend von der Entscheidung der Vorinstanz im Jahre 2017 – entschieden, dass Asylbewerber, die unerlaubt in die EU einreisen wollen, an der Grenze umgehend, d.h. ohne langwieriges Verfahren oder Rechtsschutz, zurückgewiesen werden können.

Eine solche Schnellabschiebung, auch »Push-Back« genannt, verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, so die Richter (Urteil vom 13.02.2020, Az. 8675/15 und 8697/15). Bislang galten Kollektivabschiebungen ohne individuelle Prüfung der Asylbegehren als unzulässig.

Konkret ging es um die Klage von zwei Männern aus Mali und der Elfenbeinküste, die 2014 versucht hatten, zusammen mit weiteren Personen den Grenzzaun zwischen Marokko und der spanischen Exklave Melilla in Nordafrika gewaltsam zu überwinden. Sie wurden von der spanischen Guardia Civil festgenommen, nach Marokko gebracht und den dortigen Behörden übergeben. Aus Sicht der Richter war diese Vorgehensweise zulässig, weil die Afrikaner rechtswidrig auf spanisches Territorium gelangten, anstatt zu versuchen, auf legalem Weg internationalen Schutz zu beantragen, etwa an einem Grenzposten oder im Konsulat Spaniens im marokkanischen Nador, das nur 13 Kilometer entfernt war. Somit sei die Zurückweisung eine unmittelbare (und legitime) Folge ihres eigenen unrechtmäßigen Verhaltens, so die Richter.

Die aktuelle Entscheidung des EGMR ist zweifellos ein Lichtblick, natürlich nicht für die Vertreter der millionenschweren Asylindustrie, wohl aber für vernunftbegabte Zeitgenossen, die sich gegen den Missbrauch des Flüchtlingsrechts durch Wirtschaftsmigranten wenden und eine rationale Zuwanderungspolitik fordern.

Doch man sollte sich nicht zu früh freuen. Das Urteil erlaubt es nämlich nicht generell, Personen, die unerlaubt in die EU einzureisen versuchen, einfach abzuweisen. Migranten etwa, die von Libyen kommend über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa gelangen wollen und im Mittelmeer gerettet werden, kann man wegen der dortigen Gefährdung für Leib und Leben nicht in das Bürgerkriegsland zurückschicken.

Hinzu kommt, dass Libyen eines der wenigen Länder Afrikas ist, dass die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert hat und schon deshalb nicht als sicherer Staat gilt.

Im Übrigen sind noch zahlreiche weitere Verfahren zur Zulässigkeit von Push-Backs beim Europäischen Menschengerichtshof anhängig. Deren Ausgang muss abgewartet werden. Es ist nicht auszuschließen, dass der Gerichtshof seine Haltung in künftigen Urteilen relativiert und so die Möglichkeit, illegale Zuwanderer ohne Verfahren sofort abzuschieben, wieder einschränkt.

Wie gesagt, die jüngst ergangene Entscheidung ist ein Fortschritt, aber nicht die Lösung des Problems der illegalen Zuwanderung nach Europa. Diese Lösung muss von der Politik gefunden werden, und zwar ohne ideologische Scheuklappen, die viele der Verantwortlichen in Deutschland und der EU tragen. Und sie tut not, denn der Migrationsdruck auf Europa ist hoch und wird in den nächsten Jahrzehnten dramatisch steigen. Dafür sorgt allein schon die Bevölkerungsexplosion in Afrika, wo sich die Einwohnerzahl laut UNO-Schätzungen bis 2050 von heute 1,3 Milliarden auf dann 2,5 Milliarden fast verdoppeln wird. Zur Jahrhundertwende sollen sogar mehr als vier Milliarden Menschen auf unserem Nachbarkontinent leben.

Ein verstärkter Schutz insbesondere der maritimen EU-Außengrenzen, wie er den Bürgern schon seit Jahren von der Politik versprochen wird, ist allein nicht ausreichend, um den unkontrollierten Zuzug nach Europa einzudämmen. Vielmehr muss endlich auch das internationale, vor allem aber das noch sehr viel großzügigere und komplizierte europäische Flüchtlingsrecht, das den individuellen Asylschutz über die Sicherung der europäischen Grenzen stellt, reformiert werden. Die heutigen Regelungen, auch die der Genfer Flüchtlingskonvention, wurden Mitte des vorigen Jahrhunderts aufgrund der Erfahrungen mit der Verfolgung von Menschen im Nationalismus und später in den kommunistischen Staaten Osteuropas konzipiert.

Heute geht es aber nicht mehr primär um Personen, die Schutz vor politischer, rassischer oder ethnischer Unterdrückung suchen. Vielmehr haben wir es mit einer Völkerwanderung aus armen Ländern Afrikas und Vorderasiens in die reichen Industriestaaten zu tun, die immer größere Ausmaße annimmt und geeignet ist, den sozialen Frieden und die Stabilität der europäischen Gesellschaften zu zerstören. Der große Flüchtlingsansturm von 2015, dessen Folgen bis heute nachwirken und gerade EU-Länder mit hohen Sozialstandards wie Deutschland, Schweden und Österreich vor erhebliche Herausforderung stellen, war nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was Europa in den nächsten Jahren und Jahrzehnten droht, sollten die politischen Entscheidungsträger nicht gegensteuern.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Menschen aus Afrika und Asien auf ihrem Weg nach Europa Tausende von Kilometern durch diverse Länder reisen, die Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention sind und ihnen deshalb Schutz gewähren müssten, um am Ende ihren Asylantrag in der Europäischen Union zu stellen. Ganz offensichtlich handelt es sich um einen massenhaften Missbrauch dieses humanitären Rechtsinstituts.

Und obwohl im EU-Durchschnitt weniger als 40 Prozent der Antragsteller als schutzberechtigt anerkannt werden, wird so gut wie kein abgelehnter Asylbewerber von außerhalb Europas wieder in seine Heimat zurückgeführt – weil die Betroffenen ihre Herkunft verschleiern oder sich die Behörden der Ursprungsländer weigern, ihre Staatsbürger wieder zurückzunehmen.

Dadurch wird ein fatales Signal an potenzielle Wirtschaftsmigranten in aller Welt gesendet, das als ein »Pull-Faktor« die illegale Zuwanderung nach Europa weiter anheizt. Die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen, die in der Praxis immer seltener erfolgt, ist das zentrale Problem sowohl der deutschen als auch der europäischen Ausländerpolitik. Erst wenn dieses Problem gelöst wird, ist ein Konsens der EU-Mitglieder in der Flüchtlingsfrage vorstellbar.

Klar muss auch sein, dass Menschen, die in Europa Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen, keine Einwanderer sind, die dauerhaft in Europa bleiben können, sondern zurückzukehren haben, wenn sie in ihren Herkunftsländern keiner Gefährdung mehr ausgesetzt sind. Flüchtlinge dürfen weder instrumentalisiert werden, um die demographischen Folgen einer verfehlten Familienpolitik zu kompensieren noch als billige Arbeitskräfte für die Wirtschaft dienen.

Asyl und Einwanderung sind strikt zu trennen!

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Perspektivisch muss das Ziel verfolgt werden, Flüchtlinge grundsätzlich in Heimatnähe unterzubringen, auch um deren reibungslose Rückkehr in die Herkunftsländer nach dem Ende von Verfolgung und Gewalt zu gewährleisten, damit sie dort am Wiederaufbau teilnehmen können. Damit die zumeist in ärmeren Regionen der Welt befindlichen Aufnahmeländer diese Aufgabe erfüllen können, sind sie von der internationalen Staatengemeinschaft finanziell und logistisch ausreichend zu unterstützen. Zusätzlich könnte die EU Kontingente besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge nach Europa holen, etwa Waisenkinder oder alleinstehende Mütter – aber eben keine jungen Männer, die derzeit das Gros der zu uns kommenden Asylbewerber stellen!

Gleichzeitig müssen die EU-Staaten darauf verzichten, auf nationaler Ebene soziale und finanzielle Anreize für illegale Zuwanderung zu schaffen, was vor allem für das generöse Deutschland gilt.

Nur wenn es der EU gelingt, das internationale Flüchtlingsregime an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und eine vernünftige Asyl- und Zuwanderungspolitik durchzusetzen, wird der Migrationsdruck auf Europa nachlassen. Andernfalls geht unser Kontinent schweren Zeiten entgegen. Daran kann auch eine restriktivere Rechtsprechung der Gerichte nichts ändern!

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Sonntag, 23.02.2020