Birgit Stöger

Türkisch-kurdischer Stellvertreterkrieg
in Deutschland

In NRW sind alle Polizeieinheiten in erhöhter Bereitschaft. Innenminister Herbert Reul spricht von einer »zu beobachtenden Eskalation in der kurdischen Community«. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen von türkischen und kurdischen Demonstranten am Düsseldorfer Flughafen wurden unlängst mindestens sechzehn unbeteiligte Personen verletzt. Eigentlich Anlass genug, um über das Demonstrationsrecht nachzudenken.

Die PKK – die Arbeiterpartei Kurdistans – ist eine sozialistisch ausgerichtete militante Untergrundorganisation mit Ursprung in den nun in Kriegshandlungen involvierten kurdischen Siedlungsgebieten und kämpft für die politische Autonomie kurdisch besiedelter Gebiete in der Türkei und teilweise angrenzender Länder. Doch dieser Kampf findet schon längst nicht mehr nur auf kurdisch-türkischem Boden statt. Die 2012 im Grenzgebiet zur Türkei entstandene unabhängige Republik Nordsyrien – auf kurdisch »Rojava« (im politischen Sinne »Westkurdistan«) – besteht aus drei »Kantonen«. Kopp Exklusiv berichtete bereits. Die dort aktive PKK und ihre Nachfolger werden unter anderem von der Türkei, der EU, den USA, Australien, Kanada und Deutschland als terroristische Vereinigung eingestuft. Seit Mai 2008 steht die Organisation zudem auf der Drogenhandelsliste des Foreign Narcotics Kingpin Designation Act in den USA.

Türkisch-kurdisches Heer in Europa

In Europa leben nirgendwo anders so viele Türkischstämmige wie in Deutschland. In die Bundesrepublik kamen die meisten Kurden als Gastarbeiter aus der Türkei, andere stammen aus Syrien, dem Iran oder dem Irak. Ihre Zahl wird insgesamt auf rund 2,5 Millionen Türken und
500 000 bis eine Million türkischer Kurden beziffert. Genaue Zahlen fehlen.

Der deutsche Verfassungsschutz bezeichnet die rund 14 500 Mitglieder umfassende PKK – gegen die bereits 1993 ein Betätigungsverbot ausgesprochen wurde – als größte »ausländerextremistische Organisation in Deutschland«. Gemäß einer Analyse des Council on Foreign Relations (CFR; deutsch: Rat für auswärtige Beziehungen) verübte die PKK im Jahr 2011 insgesamt 35 Terrorakte und steht damit an Position neun der weltweit aktivsten Terrororganisationen. Dabei versuche die PKK laut Verfassungsschutz ihr aggressives Vorgehen im Nahen Osten durch ein friedfertiges Auftreten in Europa zu verdecken, dennoch komme es zu gewalttätigen Ausschreitungen durch ihre Anhänger. Mitte 2016 gründete die PKK eine Dachorganisation linker militanter Gruppen, um ihre eigenen Fähigkeiten auszuweiten und ihre Unterstützungsbasis jenseits der kurdischen Gemeinschaft auszudehnen. Die neue Gruppe, bekannt als die »Revolutionäre Bewegung der Völker« (HBDH), wird vom Chef der radikalsten linken Fraktion innerhalb der PKK, Duran Kalkan (sein Deckname lautet Abbas), geleitet. Erklärte Absicht der Gruppe, die den türkischen Staat und im Speziellen die herrschende AKP ablehnt, ist es, die politische Agenda voranzutreiben, wozu auch Terroranschläge unter anderem gegen Ausländer gehören.

Deutsche Sicherheitsbehörden beunruhigt

Wie viele Kurden sich über Europa verteilen und wie viele von ihnen mit den Kämpfen im türkisch syrischen Grenzgebiet aktuell sympathisieren, ist unklar. Ganz deutlich hingegen ist, dass die deutschen Sicherheitsbehörden ein zunehmend militantes Auftreten von Kurden erkennen müssen. Die Anzeichen hierfür mehren sich. Ende vergangenen Jahres gerieten kurdisch- und türkischstämmige Studenten an der Universität Bielefeld aneinander. Hierbei stürmte eine Gruppe kurdischer Studenten, die der PKK zuzuordnen war, die Veranstaltung des mutmaßlich Erdogan nahen türkischstämmigen Politikwissenschaftlers Sezer Özcan. Es seien Parolen wie »Kurdistan wird euer Tod werden« gerufen worden. Danach kam es zu einer Schlägerei, die von der Polizei befriedet werden musste.

Im Oktober kam es zu einer Hetzkampagne gegen die Universität Duisburg-Essen wegen eines Projekts für türkische Exilakademiker. Anfang Januar dieses Jahres feuerten Unbekannte Schüsse auf das Auto des Profifußballers Deniz Naki vom kurdischen Club Amedspor ab, als der in Düren geborene Kurde seine Familie besuchte. Die Ermittlungen wegen eines versuchten Tötungsdelikts sind eingeleitet. Naki vermutet, der Anschlag sei politisch motiviert gewesen.

»Junge Hitzköpfe von der Leine gelassen«

Seither verschärfen sich die innertürkischen Konflikte auf deutschem Boden zusehends. Mitte März eskalierte der Protest von Kurden gegen die türkische Militäroffensive in der nordsyrischen Enklave Afrin an mehreren Orten in Deutschland.

So kam es bei einer Demonstration der verbotenen Partei PKK unter anderem in Berlin und Düsseldorf zu massiven Ausschreitungen. In Berlin zogen mehrere hundert kurdische Sympathisanten durch die Bezirke Kreuzberg und Mitte. Dabei wurden laut Polizeimeldungen Steine und Flaschen gegen Häuser geschleudert, in denen mutmaßlich Türken wohnen. Aus der Demonstrationsmenge heraus seien Polizeibeamte mit körperlicher und verbaler Gewalt angegriffen worden. Vor dem Düsseldorfer Hauptbahnhof blockierten 150 kurdische Demonstrantinnen die Rheinbahngleise. In Hamburg legten kurdische Jugendliche vorübergehend den S-Bahn-Verkehr lahm.

»Keine weißen Sheriffs«

Unlängst flogen dann bereits Brandsätze in Berlin in eine Moschee des aus Ankara gelenkten Ditib Vereins. Ebenfalls wurden ein deutsch-türkischer Verein im nordrheinwestfälischen Meschede und ein türkischer Gemüseladen im schleswig-holsteinischen Itzehoe attackiert. Der Anschlag in Meschede wurde auf der PKK-nahen Website »Nûçe Ciwan – Radikaler Junger Blick« gefeiert und zu Angriffen gegen türkische Einrichtungen und Büros von CDU und SPD aufgerufen. Bei dem Angriff in Lauffen habe es sich – so die kurdischen Jugendnachrichten – um eine Aktion kurdischer Jugendlicher »gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des faschistischen, türkischen Staates« in Afrin gehandelt.

Der Berliner Integrationsbeauftragte Andreas Germershausen wertete den Anschlag auf eine Moschee im Stadtbezirk Reinickendorf und ähnliche Taten in anderen deutschen Städten als Terror. Zielsicher am Thema vorbei argumentierte der Politfunktionär jedoch, indem er feststellte, dass es nicht wichtig sei, welchen politischen Hintergrund die Taten haben. »Wer Gotteshäuser anzündet, dem geht es nur um ein Ziel: Angst und Einschüchterung zu verbreiten. Dem geht es darum, eine Bevölkerungsgruppe zu terrorisieren«, so der Integrationsbeauftragte Germershausen.

Germershausen ist jener seit 2001 beim Senat beschäftigte Beamte, der nach den skandalösen Vorwürfen im Rahmen der Berliner »Polizei-Affäre« nicht etwa die unglaublichen Zustände, sondern den angeblich rassistischen Ton in den vorgebrachten Beschwerden über Polizeischüler aus Zuwandererfamilien mit türkischem oder arabischem Hintergrund beklagte. Der Berliner Integrationsbeauftragte stellte sich – obwohl zum damaligen Zeitpunkt im Polizeiskandal noch keine abschließende Beurteilung vorlag – schützend vor die in Verdacht geratene Gruppe und tat kund, dass er keine »weißen Sheriffs« im Polizeidienst wolle.

Die PKK ist jedoch nicht der einzige Akteur im türkisch-kurdischen Stellvertreterkrieg auf deutschem Boden. Denn insbesondere unter deutschen linken bis linksextremistischen Gruppierungen ist die Solidarität mit dem nordsyrischen Afrin überbordend. An den kurdischen, PKK-nahen Demonstrationen in deutschen Städten beteiligen sich die Truppen der Antifa und andere Linksradikale, die das nordsyrische Rojava als Hort der sozialistischen Revolution verklären, ebenso aktiv und in großer Zahl.

Demonstrationsrecht – ein Deutschenrecht

Die Rechte auf Meinungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit und zur friedlichen Demonstration gehören zu den mühsam erkämpften Errungenschaften des demokratisch verfassten Staates. Beim Demonstrationsrecht handelt es sich um ein echtes Freiheitsrecht. Es gehört zu den sogenannten »Deutschengrundrechten«. Deutschengrundrechte benennen solche Rechtspositionen nach dem Grundgesetz (GG), die explizit an die deutsche Staatsbürgerschaft geknüpft sind. Hintergrund dieser Rechtspositionen ist ein besonderer Bezug zur demokratischen Willensbildung und damit zum deutschen Staatsvolk. Zu den Deutschengrundrechten zählen etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kopp Exklusiv.
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