Michael Grandt

Weltweit einzigartig: Asylbewerber können 8-mal gegen ihre Abschiebung klagen!

Bildquelle: Kopp Report

Der deutsche Bunt-Staat macht es möglich: Asylbewerber (irreführend »Schutzsuchende« genannt) können durch Steuergeldfinanzierte Klagen ihre Abschiebung jahrelang hinauszögern und zum Schluss bleiben sie dann doch da. Finde den Fehler!

Klagen, Klagen, Klagen

Der Klageweg, der für Asylbewerber (irreführend »Schutzsuchende« genannt) offensteht, um sich einen Platz in GerMONEY zu erzwingen, ist weltweit beispiellos:

1. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag ab, kann der Asylbewerber zuerst vor dem ⇒ Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.

‚2. Ist er dort erfolglos, besteht die Möglichkeit vor das ⇒ Oberverwaltungsgericht zu ziehen.

ƒ3. Wird seine Klage auch dort abgelehnt, kann er sich also sogenannter »Härtefall« bei der jeweiligen ⇒ Landesregierung melden.

„4. Scheitert er auch damit, kann er einfach einen ⇒ neuen Asylantrag stellen und sein Glück erneut versuchen.

Wenn er auch beim zweiten Versuch mit den drei bereits benannten Möglichkeiten scheitert, stehen ihm noch zwei weitere Optionen offen, nämlich auf „5.… ⇒ subsidiären Schutz (weil ihm in seinem Heimatland bei Abschiebung anscheinend ernsthafter Schaden drohen würde) oder auf „6. ⇒ Abschiebeschutz zu klagen.

Dank der Grünen müssen sie sich auch wegen der anfallenden Kosten keine Gedanken machen, denn diese haben Anfang 2024 ein entsprechendes Gesetz durchgebracht, welches dafür sorgt, dass den Asylbewerbern für diese ganze Prozedur ein Anwalt zur Verfügung gestellt wird, auf Kosten der Steuerzahler natürlich.

Während dieser ganzen Zeit des Klagens, die etwa 2,5 Jahre betragen kann, erhält der eigentlich abgelehnte Migrant weiter Sozialhilfe und zahlreiche NGOs stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite (siehe dazu auch mein neues Buch Staatsgeheimnis NGO-Finanzierung).

Einmal drin, nie wieder raus!

Deshalb verwundert es nicht, dass die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten um 67 Prozent gestiegen ist. Allein im ersten Quartal 2025 waren 46.427 Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es »nur« 27.882 gewesen.

Ein Asylbewerber hat also die Möglichkeit bis zu achtmal (!) gegen die Ablehnung seines Antrages zu klagen. Das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt. Aber auch wenn der steuergeldfinanzierte Klageweg nach Jahren nicht erfolgreich ist, werden die meisten Asylbewerber nicht abgeschoben.

Lassen Sie sich also von der angeblichen »Abschiebeoffensive« der Merz-Regierung nicht verdummen.

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Dienstag, 02.09.2025