Stefan Schubert

2. Lockdown – NRW-Regierung fordert erste Corona-Soforthilfe zurück

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Das Steuerrecht zwingt den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet noch 2020 seine Maske fallen zu lassen. 430 000 Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Kleinunternehmer haben dieser Tage Post von der CDU/FDP-Regierung in NRW erhalten. Dort wird die Rückzahlung »zu viel« erhaltener Corona-Soforthilfen gefordert. Sollten die Rückzahlungen nicht bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen, drohen Steuerzahlungen auf empfangene Corona-Soforthilfen, die man größtenteils 2021 zurückzahlen muss.

Während sich die Politik in ihrer Planlosigkeit immer tiefer verrennt und sehenden Auges in einen weiteren Lockdown rennt, baut sich am Horizont eine massive Arbeitslosen- und Insolvenzwelle auf. Die pauschalen Zwangsmaßnahmen gegen rund 99 Prozent gesunde Bürger, dies muss man sich tagtäglich vergegenwärtigen, werden eine Schneise der Verwüstung in Deutschland hinterlassen.

Und dies in allen Bereichen: wirtschaftlich, finanziell, gesellschaftlich und sozial.

Wie sich diese Panikmache auf die Psyche von Kindern und bereits an Depressionen erkrankte Menschen auswirkt, mag ich mir gar nicht vorstellen. Was immer der Plan hinter diesem totalitären Agieren ist, wissenschaftlich stichhaltige Belege kann die Bundesregierung auch 12 Monate nach Beginn der Corona-Krise nicht benennen. Diesen Skandal legte Kollege Reitschuster auf der Bundespressekonferenz offen. Auf die explizite Frage, auf welche validen Daten über Ansteckungsgefahr und Gesundheitsrisiken sich die Bundesregierung stützt, um die Schließung von Gastronomie und Hotels zu begründen, gab es von der stellvertretenden Regierungssprecherin Martina Fietz (ehemals Focus) nur Ausflüchte und ein verbales Schulterzucken.

Corona-Hilfen für jeden – nur nicht für deutsche Selbstständige

Das Schweigen der Bevölkerung hat sich die Politik mit Milliarden an Corona-Hilfen erkauft. Die Neuaufnahme von Schulden in die Bundestagshaushalte für 2020 und 2021 sollen sich auf 340 Milliarden Euro summieren. Dass die »Geschenke« der so großzügigen Politik keine Geschenke, sondern lediglich eine Umverteilung von bereits eingezogenen oder zukünftigen Steuern sind, lassen Medien und Politik gerne unerwähnt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den 750 Milliarden Euro schweren EU-Wiederaufbaufonds, der Milliarden in alle Winkel der EU verteilen wird. Um dabei von einem milliardenschweren Missbrauch auszugehen, muss man nicht mal ein EU-Kritiker sein. Sanktionen oder gar Rückforderungen müssen diese Täter nicht fürchten.

Regelrechte Peanuts sind dagegen die NRW-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020, wodurch an 430 000 Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Kleinstunternehmen insgesamt 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Statistisch gesehen erhielt jeder Antragsteller im Frühjahr 10 465,- Euro.

»Erhielt« – ist in diesem Kontext vielleicht der falsche Begriff. Weil er suggeriert, dass der um seine Existenz kämpfende Solo-Selbstständige diesen Betrag fest einplanen kann. Doch dem ist nicht so. Denn, die Landesregierung von NRW hat im Nachhinein die Anforderungen der Soforthilfen so verschärft und solche bürokratischen Hürden aufgebaut, dass die Selbstständigen einen Großteil der Corona-Hilfen zurückzahlen müssen. Selbst vor allgemeinen Androhungen von Strafanzeigen wegen Subventionsbetrug wird nicht zurückgeschreckt, damit der gebeutelte Bürger bloß jeden Euro sofort überweist. Besonderen Ärger lösen diese Rückforderungen bei den ersten Antragstellern aus, denn bei ihnen gab es diese Menge an Anforderungen und Kleingedrucktem schlicht nicht.

Als diese ihr Geld bereits auf dem Konto hatten, änderte die Landesregierung von NRW nachträglich die Vertragsbestimmungen. Die Hilfen waren anfangs ganz einfach aufgebaut:

Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte (AB) bis 5 Beschäftigte 9000 Euro. AB mit bis zu 10 Beschäftigen 15 000 Euro und AB mit bis zu 50 Beschäftigten 25 000 Euro.

Dem Autor liegen zahlreiche Rückforderungsschreiben vor, darunter von einem kleinen Betrieb mit acht Vollzeitstellen, der 15 000 Euro erhielt:

»Ich konnte im Frühjahr nur wegen der Soforthilfe auf Kündigungen verzichten. Sollte ich die nachträglich zurückzahlen müssen, bleibt mir nur das Klageverfahren gegen die Landesregierung von NRW.«

Dieser Unternehmer war einer der ersten Antragsteller, als es noch nicht nötig war, einen ganzen Berg an Anforderungen zu erfüllen. Besonders erbost sind diese Betroffenen von den nachträglichen Vertragsänderungen der Laschet-Regierung.

Was allerdings für die ersten Antragsteller gilt, muss selbstverständlich auch für spätere Bezugsberechtigte gelten. Die nordrhein-westfälische Landesregierung kann Berechtigte nicht unterschiedlich behandeln, dies schließt der »Gleichheitssatz« aus, welcher einen Grundsatz im Verfassungsrecht darstellt.

In dem hunderttausendfach verschickten Rückforderungsschreiben (liegt dem Autor vor) steht unter anderem:

»Durch die jeweilige Auszahlung des Höchstbetrags ist es gemäß den Vorgaben des Bundes notwendig, eine nachträgliche Berechnung des Liquiditätsengpasses durchzuführen, um die konkrete Förderhöhe endgültig festzulegen und eine Schlussabrechnung durchzuführen […]. Nach den Regelungen des Bundes ist die gewährte Soforthilfe zu versteuern […]. Wir regen an, dies gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater zu besprechen […]. Übermitteln Sie daraufhin bitte den gewählten Förderzeitraum, ausgewählte Berechnungsschritte sowie die monatlichen Einnahmen, anrechnungsfähige Personalausgaben und sonstigen Ausgaben.«

Für die Rückzahlungen wurde ein 4-Minuten-Film erstellt, den sich jeder hier einmal anschauen kann:

Dass sich zuvor verunsicherte (wegen Subventionsbetrug) Solo-Selbstständige und Künstler jetzt noch in der Masse zutrauen, allein eine rechtsverbindliche Abrechnung zu erstellen, darf bezweifelt werden. Oftmals fehlt nämlich gerade diesem Personenkreis das Geld, zusätzlich noch ein Steuerberatungsbüro zu beauftragen.

Zudem sind die Corona-Hilfen so konstruiert, dass viele Solo-Selbstständige (Handwerker, Theater-Schauspieler, Künstler, Fotografen etc.) die Anforderungen der Laschet-Regierung nicht erfüllen können, da sie zu »wenig« Betriebskosten haben. Der nach aufkommender Wut eilig genehmigte Unternehmerlohn von 1000.- Euro ändert daran nur marginal etwas.

Obwohl auf der Einnahmenseite eine Null steht, drohen bis zu 75 Prozent dieses Personenkreises weitestgehend leer auszugehen.

Jetzt, vor Weihnachten, müssen nun Tausende Euro »Soforthilfen« zurückgezahlt werden. Um der Geldforderung Nachdruck zu verleihen, wird zudem ein Bedrohungspotenzial seitens Finanzamt und Staatsanwaltschaft aufgebaut.

Allein für die Lufthansa hat der Staat übrigens ein Rettungspaket von 9 Milliarden Euro – Steuergelder – finanziert.

Auf dem Kontaktformular der Staatskanzlei von Ministerpräsident Armin Laschet wird der Bürger dazu aufgerufen, dem Ministerpräsidenten von NRW die eigene Meinung mitzuteilen. Die E-Mail-Adresse lautet: [email protected]

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Freitag, 11.12.2020